Familienschutz

Man kann Sie sicherlich nie ersetzt, aber daran denken, wie beruhigend es wäre zu wissen, dass Ihre Lieben eine hohe Versicherungssumme im Falle Ihres Unfalltodes erhielten. Es könnte dazu beitragen, sich keine finanziellen Sorgen in dieser Hinsicht mehr machen zu müssen.

Über den Plan

Unser Familienschutz umfasst auch Ihren Partner und Kinder. Die Pauschalzahlung variiert je nach der Art des Unfalls. Für einen Unfalltod durch öffentliche Verkehrsmittel zahlen wir in der Regel € 500.000,--, € 100.000,-- für einen Verkehrsunfall und € 25.000,-- für die meisten sonstigen Unfälle. Eine Reihe von unterschiedlichen Versicherungssummen werden für Partner und Kinder gezahlt, und Sie können die Höhe der Leistungen aufstocken, wenn Sie es wünschen. Die Prämien sind fix und steigen nicht mit zunehmendem Alter - und es gibt keine Altersobergrenze für die Police. Außerdem ist keine medizinische Voruntersuchung erforderlich.

Informationen zu wichtigen Produktmerkmalen

Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ausschlüsse und Einschränkungen Ihrer Police.

Sie müssen zwischen 18 und 80 Jahren alt sein und ihren Wohnsitz für mindestens sieben Monate des Jahres in Deutschland haben, um diese Police wirksam abzuschließen.

Forderungen wird nicht stattgegeben, wenn der Tod:

  • durch eine bekannte Vorerkrankung verursacht wurde
  • eine direkte Folge des übermäßigen Konsums von Alkohol oder Konsums illegaler Drogen ist
  • durch eine fahrlässige oder ungesetzliche Handlung Ihrerseits verursacht wurde
  • während des Dienstes als ein Mitglied der Streitkräfte eintritt
  • 90 Tagen nach dem Unfall eintritt

Mögliche Einschränkungen der Versicherungssumme:

  • private Busse (einschließlich Schul-und Shuttlebusse) und Taxis sind nicht als öffentliche Verkehrsmittel im Rahmen der Police anerkannt. Unfälle in diesen Fahrzeugen sind als Verkehrsunfall oder unter den sonstigen Unfällen abgedeckt.
  • Motorräder sind nicht als ein Kraftfahrzeug im Rahmen der Police anerkannt. Unfälle beim Motorradfahren werden nicht als Verkehrsunfall, sondern werden durch die sonstigen Unfälle abgedeckt.
  • Piloten und Flugbegleiter sind während ihrer Dienstzeiten an Bord nicht gedeckt. 

Ausführliche Details finden Sie im Versicherungsschein, der auf Anfrage erhältlich ist.

Kontaktieren Sie uns am besten gleich

Email: info@familienschutz
kundenservice.de

Telefon: 0800 109 4109

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