Unfallfolgegeld

Unfälle können passieren, wenn man es am wenigsten erwartet und eine schwere Körperverletzung kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie und Ihre Familie haben. Mit unserem Unfallfolgegeld können Sie sich in einem solchen Fall um die weitere Lebensplanung kümmern und haben dabei mehr finanziellen Freiraum.

Zum Unfallfolgegeld

Diese Versicherung bietet Deckungen für unfallbedingte Krankenhausaufenthalte und unfallbedingte Invalidität. Ab einer Invalidität von 50 % wird Ihnen eine feste Summe in Höhe von € 100.000;-- zur freien Verfügung ausgezahlt.

Informationen zu wichtigen Produktmerkmalen

Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ausschlüsse und Einschränkungen der Police.

Sie müssen zwischen 18 und 64 Jahren alt sein und ihren Wohnsitz für mindestens sieben Monate des Jahres in Deutschland haben, um diese Police wirksam abzuschließen.


Forderungen wird nicht stattgegeben, wenn der Unfall oder die Beeinträchtigung:

  • eine direkte Folge des übermäßigen Konsums von Alkohol oder Konsums illegaler Drogen ist
  • während des Dienstes als ein Mitglied der Streitkräfte eintritt
  • während der Dienstzeiten von Piloten und Flugbegleitern an Bord erfolgt
  • während der Teilnahme an bestimmten gefährlichen Freizeitaktivitäten wie Klettern, Fallschirmspringen oder Motorsport erfolgt


Mögliche Einschränkungen der Versicherungssumme:


  • der maximale Betrag, der insgesamt  ausgezahlt wird
  • Zahlungen für schwere Behinderungen, wie Verlust der Nutzung von zwei Gliedern, ein Gesamtverlust der Sehkraft und der Sprache, werden nur einmal innerhalb der Police fällig
  • Behinderung unterhalb eines Invaliditätsgrades von 50% sind nicht gedeckt. 
  • wiederkehrende Krankenhausaufenthalte für die gleichen Verletzungen sind nur dann abgedeckt, wenn sie innerhalb von 90 Tagen nach dem ursprünglichen Krankenhausaufenthalt stattfinden. 
  • Der Versicherungsschutz endet für Sie am Tag vor Ihrem 70. Geburtstag 
  • Kein Anspruch auf Invaliditätsleistungen besteht, wenn Sie unfallbedingt innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall sterben.
  • Es besteht keine weltweite Deckung. Ausgeschlossen sind beispielsweise Länder, die als gefährlich angesehen werden könnten, wie Afghanistan, Irak, Iran, Israel und andere, wie Indien, China und Russland


Keine Deckung besteht, wenn

  • Sie älter als 69 Jahre sind. 

Ausführliche Details finden Sie im Versicherungsschein. Dieser ist auf Anfrage erhältlich.

Kontaktieren Sie uns am besten gleich

Email: info@familienschutz
kundenservice.de

Telefon: 0800 109 4109

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